§ 74 SGB XII
Übernahme der Bestattungskosten
Wer nach Landesrecht zur Bestattung verpflichtet ist, kann die Kosten beim Sozialamt geltend machen, wenn ihm die Zahlung nicht zugemutet werden kann. Umgangssprachlich heißt das Sozialbestattung, rechtlich ist es eine Kostenübernahme, kein eigenes Bestattungsangebot.
Zuständige Stelle
Sozialamt am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
Das Wichtigste im Detail
Antrag vor Beauftragung
Der Antrag sollte gestellt werden, bevor teure Zusatzleistungen beauftragt werden. Übernommen werden nur die erforderlichen Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung.
Was zumutbar heißt
Geprüft wird das Einkommen und Vermögen der verpflichteten Person, nicht das der verstorbenen. Zusätzlich zählt der Nachlass, der vorrangig einzusetzen ist.
Nicht übernommen
Traueranzeigen in größerem Umfang, Trauerfeier mit Bewirtung, aufwendige Grabmale und die spätere Grabpflege.
Frist
Es gibt keine starre Frist, aber ein Antrag Monate nach der Beerdigung erschwert die Prüfung erheblich. Rechnungen und Belege sollten vollständig aufbewahrt werden.
Unterlagen für den Antrag
- Sterbeurkunde
- Nachweis der Bestattungspflicht, etwa Verwandtschaftsverhältnis
- Kostenvoranschlag oder Rechnung des Bestattungsunternehmens
- Nachlassübersicht
- Eigene Einkommens- und Vermögensnachweise
Regelbedarfe 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.
Häufige Fragen
Hilft es, das Erbe auszuschlagen?
Die Bestattungspflicht nach Landesrecht bleibt auch nach Ausschlagung des Erbes bestehen. Die Ausschlagung schützt vor Nachlassschulden, nicht vor der Bestattungspflicht.
Zuständigkeit vor Ort finden
Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.