§ 74 SGB XII

Übernahme der Bestattungskosten

Wer nach Landesrecht zur Bestattung verpflichtet ist, kann die Kosten beim Sozialamt geltend machen, wenn ihm die Zahlung nicht zugemutet werden kann. Umgangssprachlich heißt das Sozialbestattung, rechtlich ist es eine Kostenübernahme, kein eigenes Bestattungsangebot.

Zuständige Stelle

Sozialamt am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person

Das Wichtigste im Detail

Antrag vor Beauftragung

Der Antrag sollte gestellt werden, bevor teure Zusatzleistungen beauftragt werden. Übernommen werden nur die erforderlichen Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung.

Was zumutbar heißt

Geprüft wird das Einkommen und Vermögen der verpflichteten Person, nicht das der verstorbenen. Zusätzlich zählt der Nachlass, der vorrangig einzusetzen ist.

Nicht übernommen

Traueranzeigen in größerem Umfang, Trauerfeier mit Bewirtung, aufwendige Grabmale und die spätere Grabpflege.

Frist

Es gibt keine starre Frist, aber ein Antrag Monate nach der Beerdigung erschwert die Prüfung erheblich. Rechnungen und Belege sollten vollständig aufbewahrt werden.

Unterlagen für den Antrag

  • Sterbeurkunde
  • Nachweis der Bestattungspflicht, etwa Verwandtschaftsverhältnis
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung des Bestattungsunternehmens
  • Nachlassübersicht
  • Eigene Einkommens- und Vermögensnachweise

Regelbedarfe 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.

Häufige Fragen

Hilft es, das Erbe auszuschlagen?

Die Bestattungspflicht nach Landesrecht bleibt auch nach Ausschlagung des Erbes bestehen. Die Ausschlagung schützt vor Nachlassschulden, nicht vor der Bestattungspflicht.

Zuständigkeit vor Ort finden

Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

Zum Städteverzeichnis