Überblick

Leistungen der Sozialhilfe

Die Kapitel des SGB XII und die angrenzenden Leistungen, die über kommunale Ämter laufen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.

Viertes Kapitel SGB XII, §§ 41 bis 46b

Hilfe zum Lebensunterhalt

Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.

Drittes Kapitel SGB XII, §§ 27 bis 40

Hilfe zur Pflege

Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.

Siebtes Kapitel SGB XII, §§ 61 bis 66a

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.

Teil 2 SGB IX, §§ 90 bis 150

Hilfen zur Gesundheit

Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.

Fünftes Kapitel SGB XII, §§ 47 bis 52

Bildung und Teilhabe

Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.

§ 34 SGB XII sowie § 28 SGB II

Wohngeld

Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.

Wohngeldgesetz (WoGG)

Schwerbehindertenausweis

Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.

§§ 152 ff. SGB IX

Blindenhilfe und Landesblindengeld

Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.

§ 72 SGB XII sowie die Landesblindengeldgesetze

Übernahme der Bestattungskosten

Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.

§ 74 SGB XII

Wohnberechtigungsschein

Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.

Wohnraumförderungsgesetz und Landesrecht

Hilfe in anderen Lebenslagen

Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.

Neuntes Kapitel SGB XII, §§ 70 bis 74