Überblick
Leistungen der Sozialhilfe
Die Kapitel des SGB XII und die angrenzenden Leistungen, die über kommunale Ämter laufen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Viertes Kapitel SGB XII, §§ 41 bis 46bHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Drittes Kapitel SGB XII, §§ 27 bis 40Hilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Siebtes Kapitel SGB XII, §§ 61 bis 66aEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Teil 2 SGB IX, §§ 90 bis 150Hilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Fünftes Kapitel SGB XII, §§ 47 bis 52Bildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
§ 34 SGB XII sowie § 28 SGB IIWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Wohngeldgesetz (WoGG)Schwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
§§ 152 ff. SGB IXBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
§ 72 SGB XII sowie die LandesblindengeldgesetzeÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
§ 74 SGB XIIWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Wohnraumförderungsgesetz und LandesrechtHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Neuntes Kapitel SGB XII, §§ 70 bis 74