Siebtes Kapitel SGB XII, §§ 61 bis 66a
Hilfe zur Pflege
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Bleibt nach Pflegegeld, Pflegesachleistung und Einkommen ein ungedeckter Rest, springt die Hilfe zur Pflege ein. Sie ist der häufigste Grund, warum Familien überhaupt mit einem Sozialamt zu tun bekommen.
Zuständige Stelle
Sozialamt, in Bayern zusätzlich der Bezirk
Das Wichtigste im Detail
Häusliche Pflege
Übernahme von Pflegeeinsätzen, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln und pflegebedingten Aufwendungen über die Leistungen der Pflegekasse hinaus.
Stationäre Pflege
Übernahme des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils sowie der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen, soweit Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
Pflegegrad
Hilfe zur Pflege setzt grundsätzlich mindestens Pflegegrad 2 voraus. Bei Pflegegrad 1 sind einzelne Leistungen möglich, wenn ein besonderer Bedarf besteht.
Elternunterhalt
Auch hier gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz die Grenze von 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen je unterhaltspflichtigem Kind.
Unterlagen für den Antrag
- Einstufungsbescheid der Pflegekasse
- Heimvertrag oder Pflegevertrag mit Kostenaufstellung
- Renten- und Einkommensnachweise
- Vermögensübersicht der pflegebedürftigen Person
Regelbedarfe 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.
Häufige Fragen
Prüft das Amt Schenkungen aus der Vergangenheit?
Ja. Schenkungen der letzten zehn Jahre können nach § 528 BGB zurückgefordert werden, wenn der Schenker verarmt.
Muss das Haus verkauft werden?
Angemessenes selbst genutztes Wohneigentum ist geschützt, solange die pflegebedürftige Person oder der Ehepartner darin wohnt. Bei dauerhaftem Heimaufenthalt beider Ehepartner entfällt der Schutz häufig.
Zuständigkeit vor Ort finden
Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.