Siebtes Kapitel SGB XII, §§ 61 bis 66a

Hilfe zur Pflege

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Bleibt nach Pflegegeld, Pflegesachleistung und Einkommen ein ungedeckter Rest, springt die Hilfe zur Pflege ein. Sie ist der häufigste Grund, warum Familien überhaupt mit einem Sozialamt zu tun bekommen.

Zuständige Stelle

Sozialamt, in Bayern zusätzlich der Bezirk

Das Wichtigste im Detail

Häusliche Pflege

Übernahme von Pflegeeinsätzen, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln und pflegebedingten Aufwendungen über die Leistungen der Pflegekasse hinaus.

Stationäre Pflege

Übernahme des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils sowie der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen, soweit Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

Pflegegrad

Hilfe zur Pflege setzt grundsätzlich mindestens Pflegegrad 2 voraus. Bei Pflegegrad 1 sind einzelne Leistungen möglich, wenn ein besonderer Bedarf besteht.

Elternunterhalt

Auch hier gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz die Grenze von 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen je unterhaltspflichtigem Kind.

Unterlagen für den Antrag

  • Einstufungsbescheid der Pflegekasse
  • Heimvertrag oder Pflegevertrag mit Kostenaufstellung
  • Renten- und Einkommensnachweise
  • Vermögensübersicht der pflegebedürftigen Person

Regelbedarfe 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.

Häufige Fragen

Prüft das Amt Schenkungen aus der Vergangenheit?

Ja. Schenkungen der letzten zehn Jahre können nach § 528 BGB zurückgefordert werden, wenn der Schenker verarmt.

Muss das Haus verkauft werden?

Angemessenes selbst genutztes Wohneigentum ist geschützt, solange die pflegebedürftige Person oder der Ehepartner darin wohnt. Bei dauerhaftem Heimaufenthalt beider Ehepartner entfällt der Schutz häufig.

Zuständigkeit vor Ort finden

Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

Zum Städteverzeichnis