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Glossar der Sozialhilfe

Begriffe aus Bescheiden, Formularen und Gesetzestexten, kurz erklärt.

SGB XII
Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die Sozialhilfe. Es enthält unter anderem die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfen…
SGB II
Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Geldleistung heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld und ersetzt begrifflich das Bürgergeld. Zuständig…
Grundsicherungsgeld
Neue gesetzliche Bezeichnung der Leistung zum Lebensunterhalt nach dem SGB II seit dem 1. Juli 2026. Sie richtet sich an erwerbsfähige hilfebedürftige Personen. Die…
Regelbedarf
Pauschaler Monatsbetrag für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und persönliche Bedürfnisse. Nicht enthalten sind Unterkunft und Heizung, die zusätzlich in tatsächlicher, angemessener Höhe übernommen…
Regelbedarfsstufe
Einstufung nach Alter und Haushaltskonstellation. Es gibt sechs Stufen; Stufe 1 gilt für Alleinstehende in eigener Wohnung, Stufe 6 für Kinder bis unter sechs…
Mehrbedarf
Zuschlag zum Regelbedarf für besondere Lebenslagen, etwa bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Gehbehinderung mit Merkzeichen G, kostenaufwändiger Ernährung oder dezentraler Warmwasserbereitung.
Kosten der Unterkunft und Heizung
Miete, Nebenkosten und Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen legt jede Kommune in einem schlüssigen Konzept fest.
Angemessenheitsgrenze
Kommunal festgelegte Obergrenze für Wohnkosten, gestaffelt nach Haushaltsgröße. Wird sie überschritten, fordert das Amt in der Regel zur Kostensenkung auf und übernimmt die tatsächlichen…
Karenzzeit
Anfangszeitraum, in dem die tatsächlichen Unterkunftskosten ohne Angemessenheitsprüfung übernommen werden. Die Regeln unterscheiden sich zwischen SGB II und SGB XII und haben sich mit…
Schonvermögen
Vermögen, das nicht eingesetzt werden muss. Dazu zählen ein Barbetrag, angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug, selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe und geschützte Altersvorsorge.
Einsatzgemeinschaft
Kreis der Personen, deren Einkommen und Vermögen im SGB XII gemeinsam berücksichtigt wird: die leistungsberechtigte Person, der Ehe- oder Lebenspartner und bei minderjährigen Kindern…
Bedarfsgemeinschaft
Begriff des SGB II für die Personen, die gemeinsam gerechnet werden. Er ist mit der Einsatzgemeinschaft des SGB XII nicht identisch, was bei gemischten…
Volle Erwerbsminderung
Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert. Die Feststellung trifft die Deutsche…
Regelaltersgrenze
Alter, ab dem die Grundsicherung im Alter offensteht. Sie steigt schrittweise auf 67 Jahre und richtet sich nach dem Geburtsjahrgang.
Angehörigen-Entlastungsgesetz
Seit 2020 greift der Unterhaltsrückgriff auf Eltern und Kinder in der Sozialhilfe erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro der unterhaltspflichtigen Person. Unterhalb dieser…
Elternunterhalt
Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern, praktisch relevant bei Pflegeheimkosten. Durch die 100.000-Euro-Grenze ist der Anwendungsbereich stark geschrumpft.
Eingliederungshilfe
Fachleistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung, seit dem Bundesteilhabegesetz im SGB IX geregelt und aus der Sozialhilfe herausgelöst.
Bundesteilhabegesetz
Reformgesetz, das die Eingliederungshilfe in vier Stufen aus dem SGB XII in das SGB IX überführt und Fachleistung und Lebensunterhalt getrennt hat.
Gesamtplanverfahren
Strukturiertes Verfahren zur Ermittlung des Teilhabebedarfs in der Eingliederungshilfe. Ergebnis ist ein Gesamtplan mit Zielen, Leistungen und Überprüfungszeitpunkten.
Teilhabeplanverfahren
Koordinierungsverfahren nach § 19 SGB IX, wenn mehrere Rehabilitationsträger beteiligt sind. Es soll verhindern, dass Betroffene zwischen Trägern hin und her geschickt werden.
Persönliches Budget
Statt Sachleistungen erhält die leistungsberechtigte Person einen Geldbetrag und kauft die benötigte Unterstützung selbst ein. Grundlage ist eine Zielvereinbarung mit dem Träger.
Pflegegrad
Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5, festgestellt durch den Medizinischen Dienst. Hilfe zur Pflege setzt in der Regel mindestens Pflegegrad 2 voraus.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Der pflegebedingte Anteil, den Bewohner eines Pflegeheims unabhängig vom Pflegegrad selbst tragen. Kommt der Betrag nicht aus eigenen Mitteln zusammen, greift die Hilfe zur…
Überörtlicher Träger
Landesweit oder für einen Landesteil zuständige Stelle, etwa ein Landschaftsverband, Bezirk oder Kommunaler Sozialverband. Zuständig meist für Eingliederungshilfe und stationäre Leistungen.
Örtlicher Träger
Kreis oder kreisfreie Stadt. Der örtliche Träger ist die Regelzuständigkeit in der Sozialhilfe und betreibt das Sozialamt.
Sozialbestattung
Umgangssprachliche Bezeichnung für die Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten nach § 74 SGB XII, wenn die Kosten den Verpflichteten nicht zuzumuten sind.
Bescheid
Schriftliche Entscheidung der Behörde über einen Antrag. Er enthält Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung und setzt mit Zugang die Widerspruchsfrist in Gang.
Widerspruch
Rechtsbehelf gegen einen Bescheid, einzulegen innerhalb eines Monats nach Zugang. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.
Untätigkeitsklage
Klage vor dem Sozialgericht, wenn die Behörde über einen Antrag nach sechs Monaten oder über einen Widerspruch nach drei Monaten nicht entschieden hat.
Einstweiliger Rechtsschutz
Eilverfahren beim Sozialgericht, wenn eine Entscheidung nicht abgewartet werden kann, etwa bei drohender Wohnungslosigkeit oder ausbleibender Existenzsicherung.
Sozialgericht
Zuständiges Gericht für Streitigkeiten über Sozialleistungen. Das Verfahren ist für Leistungsberechtigte gerichtskostenfrei.
Beratungshilfe
Staatliche Unterstützung für anwaltliche Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens, zu beantragen beim Amtsgericht am Wohnsitz.
Vorschuss nach § 42 SGB I
Steht ein Anspruch dem Grunde nach fest und dauert die Berechnung länger, muss die Behörde auf Antrag einen Vorschuss zahlen.
Vorläufige Leistung
Zahlung, solange die endgültige Höhe noch nicht feststeht. Nach der abschließenden Prüfung kann es zu Nachzahlung oder Erstattung kommen.
Darlehen
Manche Leistungen werden nur als Darlehen erbracht, etwa bei Mietschulden oder wenn verwertbares Vermögen kurzfristig nicht verfügbar ist. Die Rückzahlung erfolgt in Raten aus…
Erstausstattung
Einmalige Leistung für Wohnung, Bekleidung sowie Schwangerschaft und Geburt. Sie kann auch beantragt werden, wenn sonst keine laufenden Leistungen bezogen werden.
Kostensenkungsaufforderung
Schreiben des Amtes mit der Aufforderung, die Wohnkosten zu senken. Erst nach dieser Aufforderung darf das Amt die Übernahme auf den angemessenen Betrag begrenzen.
Zusicherung
Vorherige schriftliche Zustimmung des Amtes zu den Kosten einer neuen Wohnung. Ohne Zusicherung bleiben Betroffene beim Umzug oft auf der Differenz sitzen.
Mitwirkungspflicht
Pflicht nach §§ 60 ff. SGB I, alle für die Leistung erheblichen Tatsachen anzugeben und Nachweise vorzulegen. Verstöße können zur Versagung der Leistung führen.
Bildungs- und Teilhabepaket
Sammelbegriff für Zuschüsse zu Schulbedarf, Mittagessen, Ausflügen, Lernförderung, Schülerbeförderung und Vereinsbeiträgen für Kinder und Jugendliche.
Wohngeld
Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei Wohneigentum für Haushalte mit eigenem Einkommen. Wohngeld und Sozialhilfe schließen sich gegenseitig aus.
Mietstufe
Einstufung der Gemeinde von I bis VII, die über die zuschussfähigen Höchstbeträge beim Wohngeld entscheidet. Sie richtet sich am regionalen Mietniveau aus.
Wohnberechtigungsschein
Bescheinigung, dass ein Haushalt die Einkommensgrenzen für eine geförderte Wohnung einhält. Ohne WBS darf eine Sozialwohnung nicht vermietet werden.
Grad der Behinderung
Maß für die Auswirkungen einer Beeinträchtigung, festgestellt in Zehnerschritten von 20 bis 100. Ab 50 liegt eine Schwerbehinderung vor.
Merkzeichen
Buchstabenkürzel im Schwerbehindertenausweis wie G, aG, B, H, Bl, Gl oder RF. Jedes Merkzeichen steht für konkrete Nachteilsausgleiche.
Gleichstellung
Auf Antrag können Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben gleichgestellt werden. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
Versorgungsamt
Behörde, die den Grad der Behinderung feststellt und den Schwerbehindertenausweis ausstellt. Je nach Bundesland heißt sie Landesamt, Amt für soziale Angelegenheiten oder Fachdienst im…
Nachrangprinzip
Sozialhilfe erhält nur, wer sich nicht selbst helfen kann und keine vorrangigen Leistungen erhält. Renten, Unterhalt, Wohngeld oder Kinderzuschlag gehen der Sozialhilfe vor.
Bedarfsdeckungsgrundsatz
Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf. Für zurückliegende Zeiträume wird grundsätzlich nicht geleistet, außer das Amt hatte bereits Kenntnis von der Notlage.
Kenntnisgrundsatz
Anders als im SGB II setzt die Sozialhilfe nach § 18 SGB XII bereits mit Kenntnis des Amtes von der Notlage ein, nicht erst…
Einkommensanrechnung
Prüfung, welcher Teil des Einkommens auf die Leistung angerechnet wird. Absetzbar sind unter anderem Steuern, Pflichtbeiträge, Versicherungspauschale und Werbungskosten.
Erwerbstätigenfreibetrag
Teil des Arbeitseinkommens, der anrechnungsfrei bleibt, damit sich Arbeit auch bei Leistungsbezug lohnt.
Aufrechnung
Verrechnung einer Rückforderung mit laufenden Leistungen. Der Abzug ist der Höhe nach begrenzt, damit das Existenzminimum nicht dauerhaft unterschritten wird.
Überprüfungsantrag
Antrag nach § 44 SGB X, mit dem ein bestandskräftiger Bescheid nachträglich überprüft wird. Nachzahlungen sind rückwirkend für begrenzte Zeiträume möglich.
Sozialdatenschutz
Regeln nach §§ 67 ff. SGB X über den Umgang mit Sozialdaten. Sie begrenzen, welche Auskünfte das Amt bei Dritten einholen darf.
Asylbewerberleistungsgesetz
Eigenes Leistungssystem für bestimmte ausländische Staatsangehörige. Die Leistungen sind in den ersten Monaten niedriger als die Sozialhilfe; zuständig sind je nach Land Kommunen oder…
Optionskommune
Kreis oder kreisfreie Stadt, die das SGB II in alleiniger Trägerschaft ausführt, also ein kommunales Jobcenter ohne die Bundesagentur betreibt.
Jobcenter
Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune oder kommunales Jobcenter. Zuständig für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II.