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Glossar der Sozialhilfe
Begriffe aus Bescheiden, Formularen und Gesetzestexten, kurz erklärt.
- SGB XII
- Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die Sozialhilfe. Es enthält unter anderem die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfen…
- SGB II
- Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Geldleistung heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld und ersetzt begrifflich das Bürgergeld. Zuständig…
- Grundsicherungsgeld
- Neue gesetzliche Bezeichnung der Leistung zum Lebensunterhalt nach dem SGB II seit dem 1. Juli 2026. Sie richtet sich an erwerbsfähige hilfebedürftige Personen. Die…
- Regelbedarf
- Pauschaler Monatsbetrag für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und persönliche Bedürfnisse. Nicht enthalten sind Unterkunft und Heizung, die zusätzlich in tatsächlicher, angemessener Höhe übernommen…
- Regelbedarfsstufe
- Einstufung nach Alter und Haushaltskonstellation. Es gibt sechs Stufen; Stufe 1 gilt für Alleinstehende in eigener Wohnung, Stufe 6 für Kinder bis unter sechs…
- Mehrbedarf
- Zuschlag zum Regelbedarf für besondere Lebenslagen, etwa bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Gehbehinderung mit Merkzeichen G, kostenaufwändiger Ernährung oder dezentraler Warmwasserbereitung.
- Kosten der Unterkunft und Heizung
- Miete, Nebenkosten und Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen legt jede Kommune in einem schlüssigen Konzept fest.
- Angemessenheitsgrenze
- Kommunal festgelegte Obergrenze für Wohnkosten, gestaffelt nach Haushaltsgröße. Wird sie überschritten, fordert das Amt in der Regel zur Kostensenkung auf und übernimmt die tatsächlichen…
- Karenzzeit
- Anfangszeitraum, in dem die tatsächlichen Unterkunftskosten ohne Angemessenheitsprüfung übernommen werden. Die Regeln unterscheiden sich zwischen SGB II und SGB XII und haben sich mit…
- Schonvermögen
- Vermögen, das nicht eingesetzt werden muss. Dazu zählen ein Barbetrag, angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug, selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe und geschützte Altersvorsorge.
- Einsatzgemeinschaft
- Kreis der Personen, deren Einkommen und Vermögen im SGB XII gemeinsam berücksichtigt wird: die leistungsberechtigte Person, der Ehe- oder Lebenspartner und bei minderjährigen Kindern…
- Bedarfsgemeinschaft
- Begriff des SGB II für die Personen, die gemeinsam gerechnet werden. Er ist mit der Einsatzgemeinschaft des SGB XII nicht identisch, was bei gemischten…
- Volle Erwerbsminderung
- Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert. Die Feststellung trifft die Deutsche…
- Regelaltersgrenze
- Alter, ab dem die Grundsicherung im Alter offensteht. Sie steigt schrittweise auf 67 Jahre und richtet sich nach dem Geburtsjahrgang.
- Angehörigen-Entlastungsgesetz
- Seit 2020 greift der Unterhaltsrückgriff auf Eltern und Kinder in der Sozialhilfe erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro der unterhaltspflichtigen Person. Unterhalb dieser…
- Elternunterhalt
- Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern, praktisch relevant bei Pflegeheimkosten. Durch die 100.000-Euro-Grenze ist der Anwendungsbereich stark geschrumpft.
- Eingliederungshilfe
- Fachleistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung, seit dem Bundesteilhabegesetz im SGB IX geregelt und aus der Sozialhilfe herausgelöst.
- Bundesteilhabegesetz
- Reformgesetz, das die Eingliederungshilfe in vier Stufen aus dem SGB XII in das SGB IX überführt und Fachleistung und Lebensunterhalt getrennt hat.
- Gesamtplanverfahren
- Strukturiertes Verfahren zur Ermittlung des Teilhabebedarfs in der Eingliederungshilfe. Ergebnis ist ein Gesamtplan mit Zielen, Leistungen und Überprüfungszeitpunkten.
- Teilhabeplanverfahren
- Koordinierungsverfahren nach § 19 SGB IX, wenn mehrere Rehabilitationsträger beteiligt sind. Es soll verhindern, dass Betroffene zwischen Trägern hin und her geschickt werden.
- Persönliches Budget
- Statt Sachleistungen erhält die leistungsberechtigte Person einen Geldbetrag und kauft die benötigte Unterstützung selbst ein. Grundlage ist eine Zielvereinbarung mit dem Träger.
- Pflegegrad
- Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5, festgestellt durch den Medizinischen Dienst. Hilfe zur Pflege setzt in der Regel mindestens Pflegegrad 2 voraus.
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
- Der pflegebedingte Anteil, den Bewohner eines Pflegeheims unabhängig vom Pflegegrad selbst tragen. Kommt der Betrag nicht aus eigenen Mitteln zusammen, greift die Hilfe zur…
- Überörtlicher Träger
- Landesweit oder für einen Landesteil zuständige Stelle, etwa ein Landschaftsverband, Bezirk oder Kommunaler Sozialverband. Zuständig meist für Eingliederungshilfe und stationäre Leistungen.
- Örtlicher Träger
- Kreis oder kreisfreie Stadt. Der örtliche Träger ist die Regelzuständigkeit in der Sozialhilfe und betreibt das Sozialamt.
- Sozialbestattung
- Umgangssprachliche Bezeichnung für die Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten nach § 74 SGB XII, wenn die Kosten den Verpflichteten nicht zuzumuten sind.
- Bescheid
- Schriftliche Entscheidung der Behörde über einen Antrag. Er enthält Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung und setzt mit Zugang die Widerspruchsfrist in Gang.
- Widerspruch
- Rechtsbehelf gegen einen Bescheid, einzulegen innerhalb eines Monats nach Zugang. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.
- Untätigkeitsklage
- Klage vor dem Sozialgericht, wenn die Behörde über einen Antrag nach sechs Monaten oder über einen Widerspruch nach drei Monaten nicht entschieden hat.
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Eilverfahren beim Sozialgericht, wenn eine Entscheidung nicht abgewartet werden kann, etwa bei drohender Wohnungslosigkeit oder ausbleibender Existenzsicherung.
- Sozialgericht
- Zuständiges Gericht für Streitigkeiten über Sozialleistungen. Das Verfahren ist für Leistungsberechtigte gerichtskostenfrei.
- Beratungshilfe
- Staatliche Unterstützung für anwaltliche Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens, zu beantragen beim Amtsgericht am Wohnsitz.
- Vorschuss nach § 42 SGB I
- Steht ein Anspruch dem Grunde nach fest und dauert die Berechnung länger, muss die Behörde auf Antrag einen Vorschuss zahlen.
- Vorläufige Leistung
- Zahlung, solange die endgültige Höhe noch nicht feststeht. Nach der abschließenden Prüfung kann es zu Nachzahlung oder Erstattung kommen.
- Darlehen
- Manche Leistungen werden nur als Darlehen erbracht, etwa bei Mietschulden oder wenn verwertbares Vermögen kurzfristig nicht verfügbar ist. Die Rückzahlung erfolgt in Raten aus…
- Erstausstattung
- Einmalige Leistung für Wohnung, Bekleidung sowie Schwangerschaft und Geburt. Sie kann auch beantragt werden, wenn sonst keine laufenden Leistungen bezogen werden.
- Kostensenkungsaufforderung
- Schreiben des Amtes mit der Aufforderung, die Wohnkosten zu senken. Erst nach dieser Aufforderung darf das Amt die Übernahme auf den angemessenen Betrag begrenzen.
- Zusicherung
- Vorherige schriftliche Zustimmung des Amtes zu den Kosten einer neuen Wohnung. Ohne Zusicherung bleiben Betroffene beim Umzug oft auf der Differenz sitzen.
- Mitwirkungspflicht
- Pflicht nach §§ 60 ff. SGB I, alle für die Leistung erheblichen Tatsachen anzugeben und Nachweise vorzulegen. Verstöße können zur Versagung der Leistung führen.
- Bildungs- und Teilhabepaket
- Sammelbegriff für Zuschüsse zu Schulbedarf, Mittagessen, Ausflügen, Lernförderung, Schülerbeförderung und Vereinsbeiträgen für Kinder und Jugendliche.
- Wohngeld
- Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei Wohneigentum für Haushalte mit eigenem Einkommen. Wohngeld und Sozialhilfe schließen sich gegenseitig aus.
- Mietstufe
- Einstufung der Gemeinde von I bis VII, die über die zuschussfähigen Höchstbeträge beim Wohngeld entscheidet. Sie richtet sich am regionalen Mietniveau aus.
- Wohnberechtigungsschein
- Bescheinigung, dass ein Haushalt die Einkommensgrenzen für eine geförderte Wohnung einhält. Ohne WBS darf eine Sozialwohnung nicht vermietet werden.
- Grad der Behinderung
- Maß für die Auswirkungen einer Beeinträchtigung, festgestellt in Zehnerschritten von 20 bis 100. Ab 50 liegt eine Schwerbehinderung vor.
- Merkzeichen
- Buchstabenkürzel im Schwerbehindertenausweis wie G, aG, B, H, Bl, Gl oder RF. Jedes Merkzeichen steht für konkrete Nachteilsausgleiche.
- Gleichstellung
- Auf Antrag können Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben gleichgestellt werden. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
- Versorgungsamt
- Behörde, die den Grad der Behinderung feststellt und den Schwerbehindertenausweis ausstellt. Je nach Bundesland heißt sie Landesamt, Amt für soziale Angelegenheiten oder Fachdienst im…
- Nachrangprinzip
- Sozialhilfe erhält nur, wer sich nicht selbst helfen kann und keine vorrangigen Leistungen erhält. Renten, Unterhalt, Wohngeld oder Kinderzuschlag gehen der Sozialhilfe vor.
- Bedarfsdeckungsgrundsatz
- Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf. Für zurückliegende Zeiträume wird grundsätzlich nicht geleistet, außer das Amt hatte bereits Kenntnis von der Notlage.
- Kenntnisgrundsatz
- Anders als im SGB II setzt die Sozialhilfe nach § 18 SGB XII bereits mit Kenntnis des Amtes von der Notlage ein, nicht erst…
- Einkommensanrechnung
- Prüfung, welcher Teil des Einkommens auf die Leistung angerechnet wird. Absetzbar sind unter anderem Steuern, Pflichtbeiträge, Versicherungspauschale und Werbungskosten.
- Erwerbstätigenfreibetrag
- Teil des Arbeitseinkommens, der anrechnungsfrei bleibt, damit sich Arbeit auch bei Leistungsbezug lohnt.
- Aufrechnung
- Verrechnung einer Rückforderung mit laufenden Leistungen. Der Abzug ist der Höhe nach begrenzt, damit das Existenzminimum nicht dauerhaft unterschritten wird.
- Überprüfungsantrag
- Antrag nach § 44 SGB X, mit dem ein bestandskräftiger Bescheid nachträglich überprüft wird. Nachzahlungen sind rückwirkend für begrenzte Zeiträume möglich.
- Sozialdatenschutz
- Regeln nach §§ 67 ff. SGB X über den Umgang mit Sozialdaten. Sie begrenzen, welche Auskünfte das Amt bei Dritten einholen darf.
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Eigenes Leistungssystem für bestimmte ausländische Staatsangehörige. Die Leistungen sind in den ersten Monaten niedriger als die Sozialhilfe; zuständig sind je nach Land Kommunen oder…
- Optionskommune
- Kreis oder kreisfreie Stadt, die das SGB II in alleiniger Trägerschaft ausführt, also ein kommunales Jobcenter ohne die Bundesagentur betreibt.
- Jobcenter
- Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune oder kommunales Jobcenter. Zuständig für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II.