Glossar

SGB II

Definition

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Geldleistung heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld und ersetzt begrifflich das Bürgergeld. Zuständig sind die Jobcenter, nicht die Sozialämter.

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