Glossar

SGB XII

Definition

Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die Sozialhilfe. Es enthält unter anderem die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfen zur Gesundheit und die Hilfe zur Pflege. Zuständig sind die Sozialämter der Kreise und kreisfreien Städte.

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