Wohngeldgesetz (WoGG)

Wohngeld

Wohngeld ist keine Sozialhilfe, sondern ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte, die ihren Lebensunterhalt sonst selbst bestreiten. Wer Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten dort bereits enthalten sind.

Zuständige Stelle

Wohngeldstelle der Stadt oder des Kreises

Das Wichtigste im Detail

Berechnungsgrößen

Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und die zuschussfähige Miete. Die Mietstufe des Wohnorts entscheidet über die Höchstbeträge und reicht von Stufe I bis VII.

Heizkostenkomponente

Seit der Wohngeldreform enthält das Wohngeld eine dauerhafte Heizkosten- und eine Klimakomponente.

Antrag

Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate. Der Weiterbewilligungsantrag sollte zwei Monate vor Ablauf gestellt werden.

Lastenzuschuss

Eigentümer selbst genutzten Wohnraums erhalten statt des Mietzuschusses einen Lastenzuschuss.

Unterlagen für den Antrag

  • Mietvertrag und aktueller Mietnachweis
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweis über Heizkosten
  • Bei Eigentum: Nachweise über Zins und Tilgung

Regelbedarfe 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.

Häufige Fragen

Lohnt der Antrag auch bei knapper Ablehnungswahrscheinlichkeit?

Ja. Ein Wohngeldbescheid öffnet zusätzlich den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket und zu Befreiungen etwa beim Rundfunkbeitrag.

Wohngeld oder Grundsicherung?

Wenn Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen die Hilfebedürftigkeit vermeiden, gehen sie vor. Das Amt muss darauf hinweisen.

Zuständigkeit vor Ort finden

Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

Zum Städteverzeichnis