Wohngeldgesetz (WoGG)
Wohngeld
Wohngeld ist keine Sozialhilfe, sondern ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte, die ihren Lebensunterhalt sonst selbst bestreiten. Wer Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten dort bereits enthalten sind.
Zuständige Stelle
Wohngeldstelle der Stadt oder des Kreises
Das Wichtigste im Detail
Berechnungsgrößen
Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und die zuschussfähige Miete. Die Mietstufe des Wohnorts entscheidet über die Höchstbeträge und reicht von Stufe I bis VII.
Heizkostenkomponente
Seit der Wohngeldreform enthält das Wohngeld eine dauerhafte Heizkosten- und eine Klimakomponente.
Antrag
Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate. Der Weiterbewilligungsantrag sollte zwei Monate vor Ablauf gestellt werden.
Lastenzuschuss
Eigentümer selbst genutzten Wohnraums erhalten statt des Mietzuschusses einen Lastenzuschuss.
Unterlagen für den Antrag
- Mietvertrag und aktueller Mietnachweis
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Nachweis über Heizkosten
- Bei Eigentum: Nachweise über Zins und Tilgung
Regelbedarfe 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.
Häufige Fragen
Lohnt der Antrag auch bei knapper Ablehnungswahrscheinlichkeit?
Ja. Ein Wohngeldbescheid öffnet zusätzlich den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket und zu Befreiungen etwa beim Rundfunkbeitrag.
Wohngeld oder Grundsicherung?
Wenn Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen die Hilfebedürftigkeit vermeiden, gehen sie vor. Das Amt muss darauf hinweisen.
Zuständigkeit vor Ort finden
Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.