Drittes Kapitel SGB XII, §§ 27 bis 40
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt füllt die Lücke zwischen Grundsicherungsgeld nach dem SGB II und der Grundsicherung im Alter. Sie greift für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können, aber weder erwerbsfähig im Sinne des SGB II noch dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Zuständige Stelle
Sozialamt
Das Wichtigste im Detail
Typische Fälle
Befristet voll erwerbsgeminderte Menschen, Personen in stationären Einrichtungen, Menschen mit ärztlich bescheinigter vorübergehender Arbeitsunfähigkeit über sechs Monate hinaus und Kinder in Haushalten ohne SGB-II-Bezug.
Umfang
Regelbedarf, Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe, einmalige Bedarfe wie Erstausstattung für die Wohnung oder für Schwangerschaft und Geburt sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Abgrenzung zum Jobcenter
Wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann, gehört ins SGB II und damit zum Jobcenter. Über die Erwerbsfähigkeit entscheidet im Streitfall eine gemeinsame Einigungsstelle, nicht der Antragsteller.
Unterlagen für den Antrag
- Ärztliche Nachweise zur Arbeitsfähigkeit
- Mietvertrag und Heizkostennachweis
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Regelbedarfe 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zur Grundsicherung im Alter?
Die Grundsicherung im Alter ist auf Dauer angelegt und kennt die 100.000-Euro-Grenze beim Unterhaltsrückgriff. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Amt Unterhaltsansprüche gegen Angehörige weiter verfolgen.
Bekomme ich auch Hilfe, wenn ich arbeite?
Ja, ergänzend. Erwerbseinkommen wird mit Freibeträgen angerechnet, sodass ein Teil des Verdienstes anrechnungsfrei bleibt.
Zuständigkeit vor Ort finden
Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.