Drittes Kapitel SGB XII, §§ 27 bis 40

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt füllt die Lücke zwischen Grundsicherungsgeld nach dem SGB II und der Grundsicherung im Alter. Sie greift für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können, aber weder erwerbsfähig im Sinne des SGB II noch dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Zuständige Stelle

Sozialamt

Das Wichtigste im Detail

Typische Fälle

Befristet voll erwerbsgeminderte Menschen, Personen in stationären Einrichtungen, Menschen mit ärztlich bescheinigter vorübergehender Arbeitsunfähigkeit über sechs Monate hinaus und Kinder in Haushalten ohne SGB-II-Bezug.

Umfang

Regelbedarf, Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe, einmalige Bedarfe wie Erstausstattung für die Wohnung oder für Schwangerschaft und Geburt sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Abgrenzung zum Jobcenter

Wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann, gehört ins SGB II und damit zum Jobcenter. Über die Erwerbsfähigkeit entscheidet im Streitfall eine gemeinsame Einigungsstelle, nicht der Antragsteller.

Unterlagen für den Antrag

  • Ärztliche Nachweise zur Arbeitsfähigkeit
  • Mietvertrag und Heizkostennachweis
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Regelbedarfe 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter ist auf Dauer angelegt und kennt die 100.000-Euro-Grenze beim Unterhaltsrückgriff. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Amt Unterhaltsansprüche gegen Angehörige weiter verfolgen.

Bekomme ich auch Hilfe, wenn ich arbeite?

Ja, ergänzend. Erwerbseinkommen wird mit Freibeträgen angerechnet, sodass ein Teil des Verdienstes anrechnungsfrei bleibt.

Zuständigkeit vor Ort finden

Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

Zum Städteverzeichnis