Viertes Kapitel SGB XII, §§ 41 bis 46b

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den Lebensunterhalt, wenn Rente, Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Sie ist die häufigste Leistung, die über ein Sozialamt läuft, und sie ist keine Fürsorge auf Zeit, sondern eine dauerhaft angelegte Leistung.

Zuständige Stelle

Sozialamt

Das Wichtigste im Detail

Wer sie bekommt

Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, und Menschen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die volle Erwerbsminderung stellt der Rentenversicherungsträger fest, nicht das Sozialamt.

Was sie umfasst

Regelbedarf nach Regelbedarfsstufe, angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe etwa bei Gehbehinderung oder kostenaufwändiger Ernährung sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Unterhaltsrückgriff

Ein Rückgriff auf Kinder oder Eltern findet erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro der unterhaltspflichtigen Person statt. Unterhalb dieser Grenze wird das Einkommen der Angehörigen nicht geprüft.

Vermögen

Geschützt bleibt ein Schonbetrag; darüber hinaus sind angemessenes selbst genutztes Wohneigentum, ein angemessenes Kraftfahrzeug und Rücklagen für die Altersvorsorge in bestimmten Grenzen geschützt.

Unterlagen für den Antrag

  • Rentenbescheid oder Bescheid über volle Erwerbsminderung
  • Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über Vermögen und Versicherungen
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel

Regelbedarfe 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.

Häufige Fragen

Wird die Grundsicherung rückwirkend gezahlt?

Nein. Die Leistung beginnt frühestens am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Ein formloser Antrag genügt zur Fristwahrung, Unterlagen können nachgereicht werden.

Muss ich den Antrag jedes Jahr neu stellen?

Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate. Vor Ablauf schickt das Amt einen Weiterbewilligungsantrag; wer ihn nicht rechtzeitig zurückschickt, riskiert eine Zahlungslücke.

Zählt eine Riester-Rente als Vermögen?

Gefördertes Altersvorsorgevermögen bleibt in der Ansparphase geschützt. Ausgezahlte Beträge sind dagegen Einkommen oder Vermögen.

Zuständigkeit vor Ort finden

Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

Zum Städteverzeichnis