Viertes Kapitel SGB XII, §§ 41 bis 46b
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den Lebensunterhalt, wenn Rente, Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Sie ist die häufigste Leistung, die über ein Sozialamt läuft, und sie ist keine Fürsorge auf Zeit, sondern eine dauerhaft angelegte Leistung.
Zuständige Stelle
Sozialamt
Das Wichtigste im Detail
Wer sie bekommt
Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, und Menschen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die volle Erwerbsminderung stellt der Rentenversicherungsträger fest, nicht das Sozialamt.
Was sie umfasst
Regelbedarf nach Regelbedarfsstufe, angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe etwa bei Gehbehinderung oder kostenaufwändiger Ernährung sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Unterhaltsrückgriff
Ein Rückgriff auf Kinder oder Eltern findet erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro der unterhaltspflichtigen Person statt. Unterhalb dieser Grenze wird das Einkommen der Angehörigen nicht geprüft.
Vermögen
Geschützt bleibt ein Schonbetrag; darüber hinaus sind angemessenes selbst genutztes Wohneigentum, ein angemessenes Kraftfahrzeug und Rücklagen für die Altersvorsorge in bestimmten Grenzen geschützt.
Unterlagen für den Antrag
- Rentenbescheid oder Bescheid über volle Erwerbsminderung
- Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über Vermögen und Versicherungen
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
Regelbedarfe 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.
Häufige Fragen
Wird die Grundsicherung rückwirkend gezahlt?
Nein. Die Leistung beginnt frühestens am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Ein formloser Antrag genügt zur Fristwahrung, Unterlagen können nachgereicht werden.
Muss ich den Antrag jedes Jahr neu stellen?
Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate. Vor Ablauf schickt das Amt einen Weiterbewilligungsantrag; wer ihn nicht rechtzeitig zurückschickt, riskiert eine Zahlungslücke.
Zählt eine Riester-Rente als Vermögen?
Gefördertes Altersvorsorgevermögen bleibt in der Ansparphase geschützt. Ausgezahlte Beträge sind dagegen Einkommen oder Vermögen.
Zuständigkeit vor Ort finden
Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.