§ 34 SGB XII sowie § 28 SGB II
Bildung und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Grundsicherungsgeld, Wohngeld und Kinderzuschlag.
Zuständige Stelle
Sozialamt, Jobcenter oder eigene BuT-Stelle der Kommune
Das Wichtigste im Detail
Schulbedarf
Im Schuljahr 2026 sind es 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr, die in der Regel ohne gesonderten Antrag ausgezahlt werden, wenn bereits Leistungen bezogen werden.
Mittagsverpflegung
Das gemeinschaftliche Mittagessen in Kita, Schule und Hort wird vollständig übernommen.
Teilhabe am sozialen Leben
Monatlich 15 Euro für Sportverein, Musikschule, Freizeiten oder ähnliche Angebote, ansparbar innerhalb des Bewilligungszeitraums.
Lernförderung
Nachhilfe wird übernommen, wenn die Schule sie für erforderlich hält, um das Klassenziel zu erreichen. Eine drohende Nichtversetzung ist keine Voraussetzung mehr.
Fahrtkosten und Ausflüge
Schülerbeförderung sowie ein- und mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe.
Unterlagen für den Antrag
- Leistungsbescheid oder Wohngeldbescheid
- Bestätigung der Schule, Kita oder des Vereins
- Bei Lernförderung die Stellungnahme der Schule
Regelbedarfe 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Häufige Fragen
Wo stelle ich den Antrag?
Beim Leistungsträger, von dem die Hauptleistung kommt: Jobcenter beim Grundsicherungsgeld, Sozialamt bei Sozialhilfe, kommunale BuT-Stelle bei Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Gilt eine Frist?
Ja. Leistungen werden grundsätzlich erst ab Antragsmonat gewährt. Für Klassenfahrten sollte der Antrag vor der Fahrt vorliegen.
Zuständigkeit vor Ort finden
Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.