§ 34 SGB XII sowie § 28 SGB II

Bildung und Teilhabe

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Grundsicherungsgeld, Wohngeld und Kinderzuschlag.

Zuständige Stelle

Sozialamt, Jobcenter oder eigene BuT-Stelle der Kommune

Das Wichtigste im Detail

Schulbedarf

Im Schuljahr 2026 sind es 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr, die in der Regel ohne gesonderten Antrag ausgezahlt werden, wenn bereits Leistungen bezogen werden.

Mittagsverpflegung

Das gemeinschaftliche Mittagessen in Kita, Schule und Hort wird vollständig übernommen.

Teilhabe am sozialen Leben

Monatlich 15 Euro für Sportverein, Musikschule, Freizeiten oder ähnliche Angebote, ansparbar innerhalb des Bewilligungszeitraums.

Lernförderung

Nachhilfe wird übernommen, wenn die Schule sie für erforderlich hält, um das Klassenziel zu erreichen. Eine drohende Nichtversetzung ist keine Voraussetzung mehr.

Fahrtkosten und Ausflüge

Schülerbeförderung sowie ein- und mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe.

Unterlagen für den Antrag

  • Leistungsbescheid oder Wohngeldbescheid
  • Bestätigung der Schule, Kita oder des Vereins
  • Bei Lernförderung die Stellungnahme der Schule

Regelbedarfe 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Antrag?

Beim Leistungsträger, von dem die Hauptleistung kommt: Jobcenter beim Grundsicherungsgeld, Sozialamt bei Sozialhilfe, kommunale BuT-Stelle bei Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Gilt eine Frist?

Ja. Leistungen werden grundsätzlich erst ab Antragsmonat gewährt. Für Klassenfahrten sollte der Antrag vor der Fahrt vorliegen.

Zuständigkeit vor Ort finden

Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

Zum Städteverzeichnis