§§ 152 ff. SGB IX
Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis wird nicht vom Sozialamt ausgestellt, sondern von der Versorgungsverwaltung des jeweiligen Landes. In einigen Bundesländern ist diese Aufgabe an die Kreise und kreisfreien Städte übertragen, sodass der Antrag doch wieder im Rathaus landet.
Zuständige Stelle
Versorgungsamt, Amt für soziale Angelegenheiten oder Landesamt
Das Wichtigste im Detail
Grad der Behinderung
Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Ab GdB 50 gilt eine Schwerbehinderung, ab GdB 30 ist eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit möglich.
Merkzeichen
G, aG, B, H, Bl, Gl, TBl und RF stehen für konkrete Nachteilsausgleiche, etwa Freifahrt im Nahverkehr, Parkerleichterungen oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag.
Verfahren
Das Amt fordert Befunde bei den behandelnden Ärzten an. Eine persönliche Untersuchung findet meist nicht statt, die Entscheidung ergeht nach Aktenlage.
Widerspruch
Gegen den Feststellungsbescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Ein Verschlimmerungsantrag ist jederzeit möglich, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.
Unterlagen für den Antrag
- Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte
- Vorhandene Befundberichte, Reha-Entlassungsberichte, Gutachten
- Passfoto für den Ausweis
Regelbedarfe 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.
Häufige Fragen
Wie lange dauert das Verfahren?
Realistisch drei bis sechs Monate, weil das Amt Befunde bei mehreren Stellen anfordert. Eine Untätigkeitsklage ist nach sechs Monaten möglich.
Kostet der Ausweis etwas?
Nein. Das Feststellungsverfahren und der Ausweis sind gebührenfrei.
Zuständigkeit vor Ort finden
Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.