Teil 2 SGB IX, §§ 90 bis 150
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Seit der letzten Stufe des Bundesteilhabegesetzes ist die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und im SGB IX geregelt. Der Grundgedanke: Fachleistungen zur Teilhabe werden getrennt von den Leistungen zum Lebensunterhalt geplant und bezahlt.
Zuständige Stelle
Träger der Eingliederungshilfe, je nach Bundesland Kreis, Bezirk oder Landschaftsverband
Das Wichtigste im Detail
Leistungsgruppen
Medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung und soziale Teilhabe, etwa Assistenz im Alltag, Wohnen mit Unterstützung oder Hilfen zur Freizeitgestaltung.
Gesamtplanverfahren
Der Bedarf wird in einem strukturierten Verfahren mit einem landeseinheitlichen Instrument ermittelt. Die leistungsberechtigte Person wird beteiligt und kann eine Vertrauensperson hinzuziehen.
Einkommen und Vermögen
Für Fachleistungen gelten deutlich höhere Freibeträge als in der Sozialhilfe. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen des Vorvorjahres.
Zuständigkeit
Wer entscheidet, hängt am Bundesland: in Bayern die Bezirke, in Nordrhein-Westfalen LVR und LWL, in Hessen der LWV, in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern der Kommunale Sozialverband.
Unterlagen für den Antrag
- Ärztliche Befunde und Gutachten
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Bisherige Teilhabe- oder Rehabescheide
- Einkommensnachweis des Vorvorjahres
Regelbedarfe 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Häufige Fragen
Was ist die Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX?
Der zuerst angegangene Träger muss innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob er zuständig ist. Leitet er nicht weiter, bleibt er zuständig, auch wenn ein anderer Träger eigentlich zahlen müsste.
Kann ich das Persönliche Budget wählen?
Ja. Statt Sachleistungen kann ein Geldbetrag beantragt werden, mit dem Assistenz selbst eingekauft wird. Grundlage ist eine Zielvereinbarung.
Zuständigkeit vor Ort finden
Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.