Wohnraumförderungsgesetz und Landesrecht
Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, bescheinigt, dass ein Haushalt die Einkommensgrenzen für eine geförderte Wohnung einhält. Ohne WBS darf eine Sozialwohnung nicht vermietet werden.
Zuständige Stelle
Wohnungsamt, Amt für Wohnen oder Sozialamt der Kommune
Das Wichtigste im Detail
Einkommensgrenzen
Die Grenzen setzen die Länder fest und staffeln sie nach Haushaltsgröße. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen der nächsten zwölf Monate mit pauschalen Abzügen.
Dringlichkeitsstufen
Viele Städte kennen zusätzliche Dringlichkeitsscheine für besondere Notlagen, etwa drohende Wohnungslosigkeit, Schwangerschaft oder gesundheitliche Gründe.
Gültigkeit
Der WBS gilt üblicherweise ein Jahr. Er nennt die zulässige Wohnungsgröße in Räumen oder Quadratmetern.
Unterlagen für den Antrag
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag der aktuellen Wohnung
- Bei Dringlichkeit: Kündigung, ärztliches Attest oder Mutterpass
Regelbedarfe 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Häufige Fragen
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Wohnung?
Nein. Der WBS ist nur der Zugangsausweis. Die Wohnung müssen Sie selbst bei Wohnungsgesellschaften oder über die Vermittlung der Kommune finden.
Zuständigkeit vor Ort finden
Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.