Wohnraumförderungsgesetz und Landesrecht

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, bescheinigt, dass ein Haushalt die Einkommensgrenzen für eine geförderte Wohnung einhält. Ohne WBS darf eine Sozialwohnung nicht vermietet werden.

Zuständige Stelle

Wohnungsamt, Amt für Wohnen oder Sozialamt der Kommune

Das Wichtigste im Detail

Einkommensgrenzen

Die Grenzen setzen die Länder fest und staffeln sie nach Haushaltsgröße. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen der nächsten zwölf Monate mit pauschalen Abzügen.

Dringlichkeitsstufen

Viele Städte kennen zusätzliche Dringlichkeitsscheine für besondere Notlagen, etwa drohende Wohnungslosigkeit, Schwangerschaft oder gesundheitliche Gründe.

Gültigkeit

Der WBS gilt üblicherweise ein Jahr. Er nennt die zulässige Wohnungsgröße in Räumen oder Quadratmetern.

Unterlagen für den Antrag

  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag der aktuellen Wohnung
  • Bei Dringlichkeit: Kündigung, ärztliches Attest oder Mutterpass

Regelbedarfe 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Häufige Fragen

Bekomme ich mit WBS automatisch eine Wohnung?

Nein. Der WBS ist nur der Zugangsausweis. Die Wohnung müssen Sie selbst bei Wohnungsgesellschaften oder über die Vermittlung der Kommune finden.

Zuständigkeit vor Ort finden

Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

Zum Städteverzeichnis