§ 72 SGB XII sowie die Landesblindengeldgesetze
Blindenhilfe und Landesblindengeld
Neben dem einkommensunabhängigen Landesblindengeld, das jedes Bundesland eigenständig regelt, gibt es die einkommensabhängige Blindenhilfe nach dem SGB XII. Beide Leistungen werden gegeneinander angerechnet.
Zuständige Stelle
Sozialamt beziehungsweise die im Landesgesetz benannte Stelle
Das Wichtigste im Detail
Voraussetzung
Merkzeichen Bl oder eine entsprechende augenärztliche Feststellung. Für hochgradig Sehbehinderte gibt es in vielen Ländern einen niedrigeren Satz.
Verhältnis zueinander
Das Landesblindengeld wird auf die Blindenhilfe angerechnet. Wer bereits Landesblindengeld bezieht, erhält höchstens die Differenz.
Unterschiede je Land
Höhe, Altersgrenzen und die zuständige Stelle unterscheiden sich deutlich zwischen den Bundesländern. Die Landesregelung geht der bundesrechtlichen Blindenhilfe im Verfahren meist voraus.
Unterlagen für den Antrag
- Augenärztlicher Befund oder Feststellungsbescheid mit Merkzeichen Bl
- Einkommens- und Vermögensnachweise für die Blindenhilfe
Regelbedarfe 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Häufige Fragen
Wird das Blindengeld im Heim gekürzt?
Bei stationärer Unterbringung sehen viele Landesgesetze eine Kürzung vor. Die Details stehen im jeweiligen Landesblindengeldgesetz.
Zuständigkeit vor Ort finden
Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.