§ 72 SGB XII sowie die Landesblindengeldgesetze

Blindenhilfe und Landesblindengeld

Neben dem einkommensunabhängigen Landesblindengeld, das jedes Bundesland eigenständig regelt, gibt es die einkommensabhängige Blindenhilfe nach dem SGB XII. Beide Leistungen werden gegeneinander angerechnet.

Zuständige Stelle

Sozialamt beziehungsweise die im Landesgesetz benannte Stelle

Das Wichtigste im Detail

Voraussetzung

Merkzeichen Bl oder eine entsprechende augenärztliche Feststellung. Für hochgradig Sehbehinderte gibt es in vielen Ländern einen niedrigeren Satz.

Verhältnis zueinander

Das Landesblindengeld wird auf die Blindenhilfe angerechnet. Wer bereits Landesblindengeld bezieht, erhält höchstens die Differenz.

Unterschiede je Land

Höhe, Altersgrenzen und die zuständige Stelle unterscheiden sich deutlich zwischen den Bundesländern. Die Landesregelung geht der bundesrechtlichen Blindenhilfe im Verfahren meist voraus.

Unterlagen für den Antrag

  • Augenärztlicher Befund oder Feststellungsbescheid mit Merkzeichen Bl
  • Einkommens- und Vermögensnachweise für die Blindenhilfe

Regelbedarfe 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Häufige Fragen

Wird das Blindengeld im Heim gekürzt?

Bei stationärer Unterbringung sehen viele Landesgesetze eine Kürzung vor. Die Details stehen im jeweiligen Landesblindengeldgesetz.

Zuständigkeit vor Ort finden

Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.

Zum Städteverzeichnis