Fünftes Kapitel SGB XII, §§ 47 bis 52
Hilfen zur Gesundheit
Wer keinen Krankenversicherungsschutz hat und die Behandlung nicht selbst bezahlen kann, erhält Hilfen zur Gesundheit. Der Leistungsumfang entspricht im Kern dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zuständige Stelle
Sozialamt
Das Wichtigste im Detail
Umfang
Vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenbehandlung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Familienplanung.
Behandlungsschein
Das Sozialamt stellt in der Regel einen Behandlungsschein aus oder meldet die Person nach § 264 SGB V bei einer gesetzlichen Krankenkasse an, die dann wie eine Versicherung abrechnet.
Notfall
In akuten Notfällen darf die Behandlung nicht an der Kostenfrage scheitern. Der Antrag kann nachgeholt werden, wenn die Behandlung keinen Aufschub duldete.
Unterlagen für den Antrag
- Nachweis über fehlenden Versicherungsschutz
- Ärztliche Bescheinigung über die Behandlungsnotwendigkeit
- Einkommens- und Vermögensnachweise
Regelbedarfe 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.
Häufige Fragen
Gilt das auch für Menschen ohne Aufenthaltstitel?
Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten eigene, engere Regeln. Die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände kennen die Zwischenwege.
Zuständigkeit vor Ort finden
Welche Behörde konkret entscheidet, hängt vom Wohnort ab. Über das Städteverzeichnis lässt sich die Zuordnung nachschlagen.