Bundesland

Sozialämter in Berlin

In Berlin sind Die zwölf Bezirksämter örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Vielfalt.

Zuständigkeit

Berlin ist Einheitsgemeinde. Für die Antragstellung sind die Sozialämter der zwölf Bezirke zuständig, nicht eine zentrale Landesstelle.

  • Kreise und kreisfreie Städte1
  • Übliche AmtsbezeichnungSozialamt des Bezirksamts

Offizielle Quelle

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