Sozialamt Berlin

Sozialamt Berlin

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Berlin hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Für Sozialhilfe in Berlin ist die Stadt selbst zuständig. Sie ist kreisfreie Stadt und damit örtlicher Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII.

  • Einwohner3.782.202
  • Statuskreisfrei
  • KreisBerlin
  • BundeslandBerlin

Welche Stelle entscheidet?

Berlin gehört zu den kreisfreien Städten. Damit liegt die gesamte Sozialhilfe in kommunaler Hand der Stadt; zuständig ist das Sozialamt des Bezirksamts.

Mit rund 3.782.202 Einwohnern gehört Berlin zu den größten Städten Deutschlands. In dieser Größenordnung ist die Sozialverwaltung fast immer dezentral organisiert: Bezirks- oder Stadtteilstellen bearbeiten die Fälle, eine zentrale Fachstelle setzt die Linie.

Landesrechtlich sind in Berlin Die zwölf Bezirksämter zuständig, ergänzt um Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Vielfalt als überörtlichen Träger. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Berlin. Berlin ist Einheitsgemeinde. Für die Antragstellung sind die Sozialämter der zwölf Bezirke zuständig, nicht eine zentrale Landesstelle.

Offizielle Quellen

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Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Berlin:

  • Vorwahl030
  • Kfz-KennzeichenB

Das leistet die Sozialhilfe

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

Antragstellung Schritt für Schritt

Nach der Abgabe prüft die Stadtverwaltung zunächst Einkommen, Vermögen und vorrangige Ansprüche. Dauert das länger, kann bei feststehendem Anspruch ein Vorschuss nach § 42 SGB I verlangt werden.

Zwischen Jobcenter und Sozialamt darf niemand hin und her geschickt werden. Bleibt die Zuständigkeit offen, muss die zuerst angegangene Stelle vorläufig leisten.

Beträge und Rechengrößen

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.

Nachbarorte

Was oft gefragt wird

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.

Kann ich den Antrag online stellen?

Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.