Kreisfreie Stadt in Berlin
Sozialamt Berlin
Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Kreisfreie Stadt Berlin organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.
- Einwohner3.782.202
- TypKreisfreie Stadt
- Kreisschlüssel11000
- Orte im Verzeichnis1
Welche Stelle entscheidet?
Kreisfreie Stadt Berlin ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.
Überörtlicher Träger ist in Berlin Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Vielfalt. Berlin ist Einheitsgemeinde. Für die Antragstellung sind die Sozialämter der zwölf Bezirke zuständig, nicht eine zentrale Landesstelle.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Kreisfreie Stadt Berlin
- Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Vielfalt
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Hilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
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