Kreisfreie Stadt in Berlin

Sozialamt Berlin

Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Kreisfreie Stadt Berlin organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.

  • Einwohner3.782.202
  • TypKreisfreie Stadt
  • Kreisschlüssel11000
  • Orte im Verzeichnis1

Welche Stelle entscheidet?

Kreisfreie Stadt Berlin ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.

Überörtlicher Träger ist in Berlin Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Vielfalt. Berlin ist Einheitsgemeinde. Für die Antragstellung sind die Sozialämter der zwölf Bezirke zuständig, nicht eine zentrale Landesstelle.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick