Bundesland

Sozialämter in Thüringen

In Thüringen sind Landkreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Thüringer Landesverwaltungsamt.

Zuständigkeit

Das Landesverwaltungsamt ist überörtlicher Träger und bearbeitet zusätzlich das Schwerbehindertenrecht.

  • Kreise und kreisfreie Städte22
  • Übliche AmtsbezeichnungSozialamt oder Fachdienst Soziales

Offizielle Quelle

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