Sozialamt Thüringen
Sozialamt Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
Wer zum ersten Mal mit einem Sozialamt zu tun hat, unterschätzt meist, wie stark die Zuständigkeit vom Wohnort abhängt. Für Bad Frankenhausen/Kyffhäuser ist die Zuordnung eindeutig, und sie entscheidet darüber, wo der Antrag hingehört.
Kurze Antwort
Bad Frankenhausen/Kyffhäuser gehört zu Landkreis Kyffhäuserkreis. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
- Einwohner10.042
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Kyffhäuserkreis
- BundeslandThüringen
Welche Stelle entscheidet?
In Bad Frankenhausen/Kyffhäuser führt der Antragsweg über den Landkreis Kyffhäuserkreis. Dort liegt die Trägerschaft für die Sozialhilfe; Anträge, die vor Ort abgegeben werden, sind nach § 16 SGB I dennoch fristwahrend.
Bad Frankenhausen/Kyffhäuser hat rund 10.042 Einwohner. In Kleinstädten übernimmt die Verwaltung meist die Beratung und die Annahme von Anträgen, während über Leistungen an anderer Stelle entschieden wird. Der zuständige Kreis zählt rund 77.110 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.
Für Bad Frankenhausen/Kyffhäuser gilt die Landesregelung von Thüringen: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Landkreise und kreisfreie Städte, die überörtliche Zuständigkeit bei Thüringer Landesverwaltungsamt. Das Landesverwaltungsamt ist überörtlicher Träger und bearbeitet zusätzlich das Schwerbehindertenrecht.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
- Offizielles Portal Landkreis Kyffhäuserkreis
- Thüringer Landesverwaltungsamt
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:
- Postleitzahl06567
- Vorwahl034671
- Kfz-KennzeichenKYF
Welche Leistungen es gibt
Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:
Wohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Der Antrag muss nicht auf einem Formular stehen. Ein datierter Brief mit Namen, Anschrift und der Bitte um Leistungen reicht aus, um den Anspruch dem Grunde nach zu sichern. Alles Weitere klärt Landkreis Kyffhäuserkreis im Verfahren.
Sozialhilfe ist nachrangig. Renten, Unterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen der Pflegekasse gehen vor und müssen zuerst ausgeschöpft werden.
Beträge und Rechengrößen
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.
Sozialämter in der Umgebung
Was oft gefragt wird
Wo stelle ich in Bad Frankenhausen/Kyffhäuser einen Antrag auf Sozialhilfe?
Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Kyffhäuserkreis. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.
Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?
Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Kyffhäuserkreis, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.
Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?
In Thüringen ist Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.