Kreisfreie Stadt in Thüringen
Sozialamt Gera
Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Kreisfreie Stadt Gera organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.
- Einwohner94.847
- TypKreisfreie Stadt
- Kreisschlüssel16052
- Orte im Verzeichnis1
Zuständigkeit auf einen Blick
Kreisfreie Stadt Gera ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.
Überörtlicher Träger ist in Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt. Das Landesverwaltungsamt ist überörtlicher Träger und bearbeitet zusätzlich das Schwerbehindertenrecht.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Hilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
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