Kreisfreie Stadt in Thüringen

Sozialamt Gera

Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Kreisfreie Stadt Gera organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.

  • Einwohner94.847
  • TypKreisfreie Stadt
  • Kreisschlüssel16052
  • Orte im Verzeichnis1

Zuständigkeit auf einen Blick

Kreisfreie Stadt Gera ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.

Überörtlicher Träger ist in Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt. Das Landesverwaltungsamt ist überörtlicher Träger und bearbeitet zusätzlich das Schwerbehindertenrecht.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick