Bundesland

Sozialämter in Bremen

In Bremen sind Stadtgemeinde Bremen und Stadt Bremerhaven örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.

Zuständigkeit

In der Stadt Bremen führt das Amt für Soziale Dienste die Beratung, die Leistungssachbearbeitung liegt beim Sozialzentrum des jeweiligen Stadtteils.

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  • Übliche AmtsbezeichnungAmt für Soziale Dienste beziehungsweise Sozialzentrum

Offizielle Quelle

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