Sozialamt Bremen

Sozialamt Bremen

In Bremen richtet sich die Zuständigkeit für Sozialhilfeleistungen nach der Kreiszugehörigkeit und nach dem Landesrecht. Beides zusammen ergibt das Bild, das diese Seite beschreibt.

Kurze Antwort

Anträge auf Sozialhilfe stellen Menschen in Bremen bei der Stadt. Eine übergeordnete Kreisverwaltung besteht nicht.

  • Einwohner577.026
  • Statuskreisfrei
  • KreisBremen
  • BundeslandBremen

Wer ist zuständig?

In Bremen gibt es keine zwischengeschaltete Kreisverwaltung. Die Stadt ist örtlicher Träger der Sozialhilfe und entscheidet über Anträge durch ihr Amt für Soziale Dienste beziehungsweise Sozialzentrum selbst.

Bei rund 577.026 Einwohnern ist die Sozialverwaltung in Bremen ein eigener großer Apparat mit spezialisierten Sachgebieten für Grundsicherung, Pflege, Teilhabe und Wohnen.

Bremen hat die Sozialhilfe zwischen Stadtgemeinde Bremen und Stadt Bremerhaven und Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aufgeteilt. Wer aus Bremen einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. In der Stadt Bremen führt das Amt für Soziale Dienste die Beratung, die Leistungssachbearbeitung liegt beim Sozialzentrum des jeweiligen Stadtteils.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl28195, 28197, 28199, 28201 und weitere (33)
  • Vorwahl0421
  • Kfz-KennzeichenHB

Leistungen im Überblick

Die Sozialhilfe besteht aus mehreren Kapiteln mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen Leistungen ein.

Antragstellung Schritt für Schritt

Anträge aus Bremen dürfen bei jeder Behörde abgegeben werden. Nach § 16 SGB I muss die annehmende Stelle sie weiterleiten, und das Datum der ersten Abgabe bleibt maßgeblich.

Die Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf, nicht vergangene Monate. Deshalb ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtiger als die Vollständigkeit der Unterlagen.

Beträge und Rechengrößen

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.

In der Nähe

Fragen und Antworten

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Bremen ist Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wo stelle ich in Bremen einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist das Sozialamt der Stadt Bremen. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.

Zählt mein Erspartes?

Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.