Sozialamt Bremen

Sozialamt Bremerhaven

Hinter dem Wort Sozialamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern eine kommunale Aufgabe. Diese Seite erklärt, wie sie für Bremerhaven verteilt ist und welche Leistungen an welcher Stelle beantragt werden.

Kurze Antwort

Zuständig für Bremerhaven ist das Sozialamt der Stadtverwaltung. Als kreisfreie Stadt führt Bremerhaven die Sozialhilfe eigenständig.

  • Einwohner114.677
  • Statuskreisfrei
  • KreisBremerhaven
  • BundeslandBremen

Welche Stelle entscheidet?

In Bremerhaven gibt es keine zwischengeschaltete Kreisverwaltung. Die Stadt ist örtlicher Träger der Sozialhilfe und entscheidet über Anträge durch ihr Amt für Soziale Dienste beziehungsweise Sozialzentrum selbst.

Mit etwa 114.677 Einwohnern verfügt Bremerhaven über eine eigenständige Sozialverwaltung mit festen Sprechzeiten und in vielen Fällen mit einer Terminvereinbarung online.

Landesrechtlich sind in Bremen Stadtgemeinde Bremen und Stadt Bremerhaven zuständig, ergänzt um Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration als überörtlichen Träger. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Bremerhaven. In der Stadt Bremen führt das Amt für Soziale Dienste die Beratung, die Leistungssachbearbeitung liegt beim Sozialzentrum des jeweiligen Stadtteils.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Was das konkret bedeutet

Für Anträge und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Bremerhaven nützlich:

  • Vorwahl0471
  • Kfz-KennzeichenHB

Welche Leistungen es gibt

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

So läuft der Antrag

Für Menschen in Bremerhaven gilt der übliche Ablauf: Antrag stellen, Unterlagen nachreichen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen. Der Widerspruch ist kostenfrei.

Der Nachranggrundsatz bedeutet nicht, dass ein Antrag zurückgestellt werden darf. Das Amt muss vorläufig leisten und die Kosten anschließend beim vorrangigen Träger erstatten lassen.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.

Sozialämter in der Umgebung

Häufige Fragen

Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Zählt mein Erspartes?

Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.