Kreisfreie Stadt in Bremen
Sozialamt Bremen
Für alle Kommunen im Gebiet von Kreisfreie Stadt Bremen gilt eine gemeinsame Zuständigkeit in der Sozialhilfe. Diese Seite fasst sie zusammen.
- Einwohner577.026
- TypKreisfreie Stadt
- Kreisschlüssel04011
- Orte im Verzeichnis1
Wer ist zuständig?
Kreisfreie Stadt Bremen ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.
Überörtlicher Träger ist in Bremen Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. In der Stadt Bremen führt das Amt für Soziale Dienste die Beratung, die Leistungssachbearbeitung liegt beim Sozialzentrum des jeweiligen Stadtteils.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Kreisfreie Stadt Bremen
- Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Bildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
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