Bundesland

Sozialämter in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind Landkreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV).

Zuständigkeit

In Rheinland-Pfalz nehmen Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden häufig Anträge entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.

  • Kreise und kreisfreie Städte36
  • Übliche AmtsbezeichnungKreisverwaltung, Abteilung Soziales

Offizielle Quelle

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