Landkreis in Rheinland-Pfalz

Sozialamt Landkreis Trier-Saarburg

Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Landkreis Trier-Saarburg organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.

  • Einwohner153.814
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel07235
  • Orte im Verzeichnis4

Wer ist zuständig?

Landkreis Trier-Saarburg ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.

Überörtlicher Träger ist in Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). In Rheinland-Pfalz nehmen Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden häufig Anträge entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick