Landkreis in Rheinland-Pfalz

Sozialamt Landkreis Kaiserslautern

Der Träger der Sozialhilfe für Kaiserslautern ist Landkreis Kaiserslautern. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.

  • Einwohner105.504
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel07335
  • Orte im Verzeichnis5

Zuständigkeit auf einen Blick

Landkreis Kaiserslautern ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.

Überörtlicher Träger ist in Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). In Rheinland-Pfalz nehmen Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden häufig Anträge entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick