Sozialamt Rheinland-Pfalz

Sozialamt Ludwigshafen am Rhein

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Ludwigshafen am Rhein hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Anträge auf Sozialhilfe stellen Menschen in Ludwigshafen am Rhein bei der Stadt. Eine übergeordnete Kreisverwaltung besteht nicht.

  • Einwohner176.110
  • Statuskreisfrei
  • KreisLudwigshafen am Rhein
  • BundeslandRheinland-Pfalz

Welche Stelle entscheidet?

Als kreisfreie Stadt nimmt Ludwigshafen am Rhein die Aufgaben eines örtlichen Trägers der Sozialhilfe in eigener Verantwortung wahr. Zuständig ist das Kreisverwaltung, Abteilung Soziales der Stadtverwaltung.

Mit etwa 176.110 Einwohnern verfügt Ludwigshafen am Rhein über eine eigenständige Sozialverwaltung mit festen Sprechzeiten und in vielen Fällen mit einer Terminvereinbarung online.

Für Ludwigshafen am Rhein gilt die Landesregelung von Rheinland-Pfalz: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Landkreise und kreisfreie Städte, die überörtliche Zuständigkeit bei Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). In Rheinland-Pfalz nehmen Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden häufig Anträge entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Für Anträge und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Ludwigshafen am Rhein nützlich:

  • Postleitzahl67059, 67060, 67061, 67062 und weitere (13)
  • Vorwahl0621, 06237
  • Kfz-KennzeichenLU

Leistungen im Überblick

Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.

So läuft der Antrag

Wer aus Ludwigshafen am Rhein einen Antrag stellt, sollte die Abgabe belegen können. Persönliche Abgabe mit Quittung, Einwurfeinschreiben oder Fax mit Sendebericht sind im Streitfall belastbar, eine einfache E-Mail eher nicht.

Wer noch andere Ansprüche hat, verliert die Sozialhilfe nicht automatisch. Sie füllt die Lücke, die nach Anrechnung aller vorrangigen Leistungen bleibt.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.

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Häufige Fragen

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.

Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?

Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist die Stadt Ludwigshafen am Rhein, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Rheinland-Pfalz ist Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.