Landkreis in Rheinland-Pfalz
Sozialamt Landkreis Westerwaldkreis
Landkreis Westerwaldkreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe. Was das für Anträge nach dem SGB XII bedeutet und welche Kommunen dazugehören, steht hier.
- Einwohner207.803
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel07143
- Orte im Verzeichnis7
Zuständigkeit auf einen Blick
Landkreis Westerwaldkreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). In Rheinland-Pfalz nehmen Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden häufig Anträge entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Hilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
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