Sozialamt Rheinland-Pfalz
Sozialamt Westerburg
Die Sozialhilfe folgt dem Nachrangprinzip und einer strikt kommunalen Zuständigkeit. Was das für Menschen in Westerburg praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.
Kurze Antwort
Für Sozialhilfe in Westerburg ist Landkreis Westerwaldkreis zuständig. Die Stadt selbst ist kreisangehörig und damit kein eigener Träger der Sozialhilfe.
- Einwohner5.868
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Westerwaldkreis
- BundeslandRheinland-Pfalz
Welche Stelle entscheidet?
Für Westerburg entscheidet nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis Westerwaldkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe. Der Weg führt in Rheinland-Pfalz oft über die Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die als Annahmestelle dient.
Westerburg ist mit rund 5.868 Einwohnern eine kleinere Gemeinde. Sozialleistungen werden hier nicht selbst beschieden; die Gemeinde ist Anlaufstelle, nicht Entscheidungsstelle. Mit rund 207.803 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.
Die Aufgabenteilung in Rheinland-Pfalz sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Westerburg am Ende geht. In Rheinland-Pfalz nehmen Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden häufig Anträge entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Westerburg
- Offizielles Portal Landkreis Westerwaldkreis
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Was das konkret bedeutet
Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Westerburg:
- Postleitzahl56457
- Vorwahl02663
- Kfz-KennzeichenWW
Welche Leistungen es gibt
Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Anträge aus Westerburg dürfen bei jeder Behörde abgegeben werden. Nach § 16 SGB I muss die annehmende Stelle sie weiterleiten, und das Datum der ersten Abgabe bleibt maßgeblich.
Bevor Vermögen eingesetzt wird, prüft das Amt vorrangige Leistungen. Erst danach stellt sich die Frage, welche Rücklagen geschützt bleiben und welche nicht.
Was die Regelsätze hergeben
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.
Nachbarorte
Was oft gefragt wird
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.
Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?
In Rheinland-Pfalz ist Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.
Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?
Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Westerwaldkreis, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.
Wo stelle ich in Westerburg einen Antrag auf Sozialhilfe?
Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Westerwaldkreis. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.
Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.