Bundesland

Sozialämter in Sachsen

In Sachsen sind Landkreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen).

Zuständigkeit

Der KSV Sachsen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und zuständig für die Eingliederungshilfe.

  • Kreise und kreisfreie Städte13
  • Übliche AmtsbezeichnungSozialamt oder Amt für Soziales

Offizielle Quelle

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