Landkreis in Sachsen
Sozialamt Landkreis Erzgebirgskreis
Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Landkreis Erzgebirgskreis organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.
- Einwohner326.896
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel14521
- Orte im Verzeichnis26
Wer ist zuständig?
Landkreis Erzgebirgskreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Sachsen Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen). Der KSV Sachsen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und zuständig für die Eingliederungshilfe.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Aue-Bad Schlema
- Annaberg-Buchholz
- Marienberg
- Aue
- Schwarzenberg/Erzgeb.
- Schneeberg
- Zwönitz
- Stollberg/Erzgeb.
- Oelsnitz/Erzgeb.
- Olbernhau
- Zschopau
- Lauter-Bernsbach
- Lößnitz
- Lugau
- Pockau-Lengefeld
- Eibenstock
- Neukirchen/Erzgeb.
- Sehmatal
- Burkhardtsdorf
- Thalheim/Erzgeb.
- Grünhain-Beierfeld
- Jahnsdorf/Erzgeb.
- Zschorlau
- Breitenbrunn/Erzgebirge
- Drebach
- Lauter/Sa.
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Wohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
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