Sozialamt Sachsen
Sozialamt Stollberg/Erzgeb.
Wer zum ersten Mal mit einem Sozialamt zu tun hat, unterschätzt meist, wie stark die Zuständigkeit vom Wohnort abhängt. Für Stollberg/Erzgeb. ist die Zuordnung eindeutig, und sie entscheidet darüber, wo der Antrag hingehört.
Kurze Antwort
Für Sozialhilfe in Stollberg/Erzgeb. ist Landkreis Erzgebirgskreis zuständig. Die Stadt selbst ist kreisangehörig und damit kein eigener Träger der Sozialhilfe.
- Einwohner11.033
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Erzgebirgskreis
- BundeslandSachsen
Welche Stelle entscheidet?
Stollberg/Erzgeb. ist eine kreisangehörige Gemeinde. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis Erzgebirgskreis; dessen Sozialamt oder Amt für Soziales entscheidet über Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
Stollberg/Erzgeb. hat rund 11.033 Einwohner. In Kleinstädten übernimmt die Verwaltung meist die Beratung und die Annahme von Anträgen, während über Leistungen an anderer Stelle entschieden wird. Der zuständige Kreis zählt rund 326.896 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.
Sachsen hat die Sozialhilfe zwischen Landkreise und kreisfreie Städte und Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) aufgeteilt. Wer aus Stollberg/Erzgeb. einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. Der KSV Sachsen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und zuständig für die Eingliederungshilfe.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Stollberg/Erzgeb.
- Offizielles Portal Landkreis Erzgebirgskreis
- Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Die Basisdaten zu Stollberg/Erzgeb. auf einen Blick:
- Postleitzahl09366
- Vorwahl037296, 037605
Leistungen im Überblick
Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Hilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenSo läuft der Antrag
Bevor der Antrag bei Landkreis Erzgebirgskreis landet, lohnt ein Termin bei einer unabhängigen Beratungsstelle. Wohlfahrts- und Sozialverbände kennen die örtliche Praxis und sortieren die Unterlagen vor.
Der Nachranggrundsatz bedeutet nicht, dass ein Antrag zurückgestellt werden darf. Das Amt muss vorläufig leisten und die Kosten anschließend beim vorrangigen Träger erstatten lassen.
Was die Regelsätze hergeben
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.
Nachbarorte
- Thalheim/Erzgeb.
- Oelsnitz/Erzgeb.
- Jahnsdorf/Erzgeb.
- Zwönitz
- Oberlungwitz
- Neukirchen/Erzgeb.
- Lößnitz
- Burkhardtsdorf
Was oft gefragt wird
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.
Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?
Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Zählt mein Erspartes?
Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.