Sozialamt Sachsen

Sozialamt Burkhardtsdorf

Wer zum ersten Mal mit einem Sozialamt zu tun hat, unterschätzt meist, wie stark die Zuständigkeit vom Wohnort abhängt. Für Burkhardtsdorf ist die Zuordnung eindeutig, und sie entscheidet darüber, wo der Antrag hingehört.

Kurze Antwort

Zuständig für Burkhardtsdorf ist die Sozialverwaltung des Landkreis Erzgebirgskreis. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.

  • Einwohner6.029
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Erzgebirgskreis
  • BundeslandSachsen

Wer ist zuständig?

Der Landkreis Erzgebirgskreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für Burkhardtsdorf. Anträge nach dem SGB XII werden dort bearbeitet und beschieden.

Mit etwa 6.029 Einwohnern gehört Burkhardtsdorf zu den kleineren Kommunen. Die Beratung vor Ort ist häufig ehrenamtlich oder über Verbände organisiert. Insgesamt leben im Landkreis Erzgebirgskreis etwa 326.896 Menschen.

In Sachsen sind Landkreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen). Für Menschen in Burkhardtsdorf heißt das: Existenzsichernde Leistungen laufen kommunal, Teilhabeleistungen häufig eine Ebene darüber. Der KSV Sachsen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und zuständig für die Eingliederungshilfe.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Burkhardtsdorf:

  • Postleitzahl09235
  • Vorwahl037209, 03721
  • Kfz-KennzeichenERZ

Das leistet die Sozialhilfe

Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.

So läuft der Antrag

Bevor der Antrag bei Landkreis Erzgebirgskreis landet, lohnt ein Termin bei einer unabhängigen Beratungsstelle. Wohlfahrts- und Sozialverbände kennen die örtliche Praxis und sortieren die Unterlagen vor.

Der Nachranggrundsatz bedeutet nicht, dass ein Antrag zurückgestellt werden darf. Das Amt muss vorläufig leisten und die Kosten anschließend beim vorrangigen Träger erstatten lassen.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.

Sozialämter in der Umgebung

Häufige Fragen

Zählt mein Erspartes?

Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.

Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.