Landkreis in Sachsen
Sozialamt Landkreis Mittelsachsen
Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Landkreis Mittelsachsen organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.
- Einwohner300.308
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel14522
- Orte im Verzeichnis19
Wer ist zuständig?
Landkreis Mittelsachsen ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Sachsen Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen). Der KSV Sachsen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und zuständig für die Eingliederungshilfe.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Freiberg
- Döbeln
- Mittweida
- Frankenberg/Sa.
- Flöha
- Burgstädt
- Waldheim
- Brand-Erbisdorf
- Hainichen
- Penig
- Leisnig
- Oederan
- Roßwein
- Lichtenau
- Hartha
- Rochlitz
- Bobritzsch-Hilbersdorf
- Großschirma
- Halsbrücke
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Blindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
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