Landkreis in Sachsen

Sozialamt Landkreis Mittelsachsen

Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Landkreis Mittelsachsen organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.

  • Einwohner300.308
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel14522
  • Orte im Verzeichnis19

Wer ist zuständig?

Landkreis Mittelsachsen ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.

Überörtlicher Träger ist in Sachsen Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen). Der KSV Sachsen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und zuständig für die Eingliederungshilfe.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick