Bundesland

Sozialämter in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind Landkreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt.

Zuständigkeit

Das Landesverwaltungsamt ist zugleich Versorgungsamt und bearbeitet Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis.

  • Kreise und kreisfreie Städte14
  • Übliche AmtsbezeichnungSozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Offizielle Quelle

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