Kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt

Sozialamt Dessau-Roßlau

Kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau ist örtlicher Träger der Sozialhilfe. Was das für Anträge nach dem SGB XII bedeutet und welche Kommunen dazugehören, steht hier.

  • Einwohner79.686
  • TypKreisfreie Stadt
  • Kreisschlüssel15001
  • Orte im Verzeichnis1

Zuständigkeit auf einen Blick

Kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.

Überörtlicher Träger ist in Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt. Das Landesverwaltungsamt ist zugleich Versorgungsamt und bearbeitet Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick