Landkreis in Sachsen-Anhalt
Sozialamt Landkreis Stendal
Für alle Kommunen im Gebiet von Landkreis Stendal gilt eine gemeinsame Zuständigkeit in der Sozialhilfe. Diese Seite fasst sie zusammen.
- Einwohner106.538
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel15090
- Orte im Verzeichnis6
Welche Stelle entscheidet?
Landkreis Stendal ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt. Das Landesverwaltungsamt ist zugleich Versorgungsamt und bearbeitet Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Wohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
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