Sozialamt Sachsen-Anhalt
Sozialamt Salzwedel
Diese Seite bündelt, was für Salzwedel zur Zuständigkeit in der Sozialhilfe gilt. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber dabei, mit der richtigen Frage an der richtigen Stelle anzukommen.
Kurze Antwort
Für Sozialhilfe in Salzwedel ist Landkreis Altmarkkreis Salzwedel zuständig. Die Stadt selbst ist kreisangehörig und damit kein eigener Träger der Sozialhilfe.
- Einwohner23.394
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Altmarkkreis Salzwedel
- BundeslandSachsen-Anhalt
Wer ist zuständig?
In Salzwedel führt der Antragsweg über den Landkreis Altmarkkreis Salzwedel. Dort liegt die Trägerschaft für die Sozialhilfe; Anträge, die vor Ort abgegeben werden, sind nach § 16 SGB I dennoch fristwahrend.
Mit rund 23.394 Einwohnern ist Salzwedel eine Mittelstadt. Beratung und Antragsannahme liegen häufig in denselben Händen, die eigentliche Entscheidung kann dennoch an anderer Stelle fallen. Insgesamt leben im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel etwa 86.878 Menschen.
Für Salzwedel gilt die Landesregelung von Sachsen-Anhalt: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Landkreise und kreisfreie Städte, die überörtliche Zuständigkeit bei Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt. Das Landesverwaltungsamt ist zugleich Versorgungsamt und bearbeitet Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Salzwedel
- Offizielles Portal Landkreis Altmarkkreis Salzwedel
- Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Salzwedel:
- Postleitzahl29410, 29413, 29416
- Vorwahl03901, 039032, 039033
- Kfz-KennzeichenSAW
Welche Leistungen es gibt
Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:
Hilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenDer Weg zum Antrag
In der Sozialhilfe zählt nicht das Formular, sondern der Zeitpunkt, zu dem Landkreis Altmarkkreis Salzwedel von der Notlage erfährt. Deshalb lohnt es sich, zuerst formlos zu schreiben und Unterlagen danach nachzureichen.
Die Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf, nicht vergangene Monate. Deshalb ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtiger als die Vollständigkeit der Unterlagen.
Beträge und Rechengrößen
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.
Nachbarorte
Was oft gefragt wird
Wo stelle ich in Salzwedel einen Antrag auf Sozialhilfe?
Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Altmarkkreis Salzwedel. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.
Zählt mein Erspartes?
Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.
Kann ich den Antrag online stellen?
Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.