Landkreis in Sachsen-Anhalt
Sozialamt Landkreis Harz
Für alle Kommunen im Gebiet von Landkreis Harz gilt eine gemeinsame Zuständigkeit in der Sozialhilfe. Diese Seite fasst sie zusammen.
- Einwohner223.094
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel15085
- Orte im Verzeichnis13
Wer ist zuständig?
Landkreis Harz ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt. Das Landesverwaltungsamt ist zugleich Versorgungsamt und bearbeitet Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Halberstadt
- Wernigerode
- Quedlinburg
- Blankenburg
- Thale
- Osterwieck
- Oberharz am Brocken
- Ilsenburg
- Ballenstedt
- Nordharz
- Harzgerode
- Huy
- Falkenstein/Harz
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
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