Landkreis in Sachsen-Anhalt

Sozialamt Landkreis Harz

Für alle Kommunen im Gebiet von Landkreis Harz gilt eine gemeinsame Zuständigkeit in der Sozialhilfe. Diese Seite fasst sie zusammen.

  • Einwohner223.094
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel15085
  • Orte im Verzeichnis13

Wer ist zuständig?

Landkreis Harz ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.

Überörtlicher Träger ist in Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt. Das Landesverwaltungsamt ist zugleich Versorgungsamt und bearbeitet Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick