Bundesland

Sozialämter in Brandenburg

In Brandenburg sind Landkreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV).

Zuständigkeit

Das LASV ist zusätzlich für Schwerbehindertenrecht und soziale Entschädigung zuständig.

  • Kreise und kreisfreie Städte18
  • Übliche AmtsbezeichnungSozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Offizielle Quelle

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