Landkreis in Brandenburg

Sozialamt Landkreis Barnim

Für alle Kommunen im Gebiet von Landkreis Barnim gilt eine gemeinsame Zuständigkeit in der Sozialhilfe. Diese Seite fasst sie zusammen.

  • Einwohner192.776
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel12060
  • Orte im Verzeichnis8

Welche Stelle entscheidet?

Landkreis Barnim ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.

Überörtlicher Träger ist in Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV). Das LASV ist zusätzlich für Schwerbehindertenrecht und soziale Entschädigung zuständig.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick