Landkreis in Brandenburg
Sozialamt Landkreis Teltow-Fläming
Für alle Kommunen im Gebiet von Landkreis Teltow-Fläming gilt eine gemeinsame Zuständigkeit in der Sozialhilfe. Diese Seite fasst sie zusammen.
- Einwohner160.448
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel12072
- Orte im Verzeichnis11
Welche Stelle entscheidet?
Landkreis Teltow-Fläming ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV). Das LASV ist zusätzlich für Schwerbehindertenrecht und soziale Entschädigung zuständig.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal Landkreis Teltow-Fläming
- Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Ludwigsfelde
- Blankenfelde-Mahlow
- Zossen
- Luckenwalde
- Jüterbog
- Rangsdorf
- Trebbin
- Großbeeren
- Am Mellensee
- Nuthe-Urstromtal
- Niedergörsdorf
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Blindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
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