Landkreis in Brandenburg

Sozialamt Landkreis Teltow-Fläming

Für alle Kommunen im Gebiet von Landkreis Teltow-Fläming gilt eine gemeinsame Zuständigkeit in der Sozialhilfe. Diese Seite fasst sie zusammen.

  • Einwohner160.448
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel12072
  • Orte im Verzeichnis11

Welche Stelle entscheidet?

Landkreis Teltow-Fläming ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.

Überörtlicher Träger ist in Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV). Das LASV ist zusätzlich für Schwerbehindertenrecht und soziale Entschädigung zuständig.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick