Sozialamt Brandenburg

Sozialamt Ludwigsfelde

Hinter dem Wort Sozialamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern eine kommunale Aufgabe. Diese Seite erklärt, wie sie für Ludwigsfelde verteilt ist und welche Leistungen an welcher Stelle beantragt werden.

Kurze Antwort

Zuständig für Ludwigsfelde ist die Sozialverwaltung des Landkreis Teltow-Fläming. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.

  • Einwohner29.441
  • Statuskreisangehörig
  • KreisTeltow-Fläming
  • BundeslandBrandenburg

Wer ist zuständig?

Ludwigsfelde ist kreisangehörig. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis Teltow-Fläming, der über Anträge nach dem SGB XII entscheidet. In Brandenburg nehmen Verbandsgemeinden, Ämter oder Samtgemeinden Anträge häufig entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.

Rund 29.441 Einwohner zählt Ludwigsfelde. Städte dieser Größe verweisen für spezialisierte Leistungen wie Eingliederungshilfe regelmäßig an die übergeordnete Ebene. Der Landkreis Teltow-Fläming umfasst insgesamt rund 160.448 Einwohner.

Für Ludwigsfelde gilt die Landesregelung von Brandenburg: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Landkreise und kreisfreie Städte, die überörtliche Zuständigkeit bei Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV). Das LASV ist zusätzlich für Schwerbehindertenrecht und soziale Entschädigung zuständig.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Was das konkret bedeutet

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl14974
  • Vorwahl03378
  • Kfz-KennzeichenTF

Leistungen im Überblick

Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

Antragstellung Schritt für Schritt

Der Antrag muss nicht auf einem Formular stehen. Ein datierter Brief mit Namen, Anschrift und der Bitte um Leistungen reicht aus, um den Anspruch dem Grunde nach zu sichern. Alles Weitere klärt Landkreis Teltow-Fläming im Verfahren.

Die Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf, nicht vergangene Monate. Deshalb ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtiger als die Vollständigkeit der Unterlagen.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.

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Was oft gefragt wird

Zählt mein Erspartes?

Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.

Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.