Kreisfreie Stadt in Brandenburg

Sozialamt Brandenburg an der Havel

Für alle Kommunen im Gebiet von Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel gilt eine gemeinsame Zuständigkeit in der Sozialhilfe. Diese Seite fasst sie zusammen.

  • Einwohner73.921
  • TypKreisfreie Stadt
  • Kreisschlüssel12051
  • Orte im Verzeichnis1

Welche Stelle entscheidet?

Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.

Überörtlicher Träger ist in Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV). Das LASV ist zusätzlich für Schwerbehindertenrecht und soziale Entschädigung zuständig.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick