Bundesland

Sozialämter in Bayern

In Bayern sind Landkreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Die sieben bayerischen Bezirke.

Zuständigkeit

In Bayern sind die Bezirke überörtliche Träger und zuständig für Eingliederungshilfe sowie für Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen.

  • Kreise und kreisfreie Städte96
  • Übliche AmtsbezeichnungSozialamt oder Amt für soziale Angelegenheiten

Offizielle Quelle

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