Landkreis in Bayern

Sozialamt Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Für alle Kommunen im Gebiet von Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim gilt eine gemeinsame Zuständigkeit in der Sozialhilfe. Diese Seite fasst sie zusammen.

  • Einwohner85.686
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel09575
  • Orte im Verzeichnis5

Zuständigkeit auf einen Blick

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.

Überörtlicher Träger ist in Bayern Die sieben bayerischen Bezirke. In Bayern sind die Bezirke überörtliche Träger und zuständig für Eingliederungshilfe sowie für Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick