Landkreis in Bayern

Sozialamt Landkreis Augsburg

Der Träger der Sozialhilfe für Augsburg ist Landkreis Augsburg. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.

  • Einwohner251.534
  • TypLandkreis
  • Kreisschlüssel09772
  • Orte im Verzeichnis14

Zuständigkeit auf einen Blick

Landkreis Augsburg ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.

Überörtlicher Träger ist in Bayern Die sieben bayerischen Bezirke. In Bayern sind die Bezirke überörtliche Träger und zuständig für Eingliederungshilfe sowie für Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick