Sozialamt Bayern

Sozialamt Bobingen

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Bobingen hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Zuständig für Bobingen ist die Sozialverwaltung des Landkreis Augsburg. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.

  • Einwohner18.022
  • Statuskreisangehörig
  • KreisAugsburg
  • BundeslandBayern

Wer ist zuständig?

Als kreisangehörige Kommune gibt Bobingen die Sozialhilfe an die Kreisebene ab. Zuständig ist das Sozialamt oder Amt für soziale Angelegenheiten des Kreises Augsburg.

Mit etwa 18.022 Einwohnern ist Bobingen eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Fachstelle ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Insgesamt leben im Landkreis Augsburg etwa 251.534 Menschen.

Die Aufgabenteilung in Bayern sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Die sieben bayerischen Bezirke als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Bobingen am Ende geht. In Bayern sind die Bezirke überörtliche Träger und zuständig für Eingliederungshilfe sowie für Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

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Was das konkret bedeutet

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Bobingen:

  • Postleitzahl86399
  • Vorwahl08234
  • Kfz-KennzeichenA

Das leistet die Sozialhilfe

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

So läuft der Antrag

Bevor der Antrag bei Landkreis Augsburg landet, lohnt ein Termin bei einer unabhängigen Beratungsstelle. Wohlfahrts- und Sozialverbände kennen die örtliche Praxis und sortieren die Unterlagen vor.

Die Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf, nicht vergangene Monate. Deshalb ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtiger als die Vollständigkeit der Unterlagen.

Beträge und Rechengrößen

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.

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Fragen und Antworten

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.

Wo stelle ich in Bobingen einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Augsburg. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.